Bezugsgröße
Die Bezugsgröße ist ein Orientierungswert für viele Entgeltgrenzen
in der gesetzlichen Sozialversicherung. Sie entspricht dem durchschnittlichen
Arbeitsentgelt aller Rentenversicherten (ohne Auszubildende) im vorvergangenen
Kalenderjahr und wird im Voraus für jedes Kalenderjahr vom Bundesministerium
für Arbeit bekannt gegeben (SGB IV, § 18).
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Versicherung Vergleich Sterbegeldversicherung
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