Dauernd
Pflegebedürftige
Dauernd pflegebedürftig ist, wer für die Verrichtungen des
täglichen Lebens überwiegend fremder Hilfe bedarf, d.h., dass
die Verrichtungen des täglichen Lebens, wie z.B. Waschen, Anziehen
und Essen, überwiegend nicht ohne fremde Hilfe bewältigt werden
können (§ 3 I AUB allgemeine Unfallbedingungen ).
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Versicherung Vergleich Sterbegeldversicherung
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