Geisteskranke
In der PUV (Private Unfallversicherung) gehören Geisteskranke zu
den nicht versicherbaren Personen. Geisteskrank sind Personen, die länger
andauernde schwere Störungen der Verstandstätigkeit, des Willens,
des Gefühls oder Trieblebens haben.
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Versicherung Vergleich Sterbegeldversicherung
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