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Unfallversicherung Lexikon
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Genesungsgeld
Hinweis: Mehrere vollstationäre Krankenhausaufenthalte wegen desselben Unfalls gelten als ein ununterbrochener Krankenhausaufenthalt (§ 7 V (2) AUB). Der Anspruch auf Genesungsgeld wird fällig, wenn Sie aus dem Krankenhaus entlassen werden (§ 7, V AUB). Der Anspruch auf Genesungsgeld hängt also immer von der Zahlung des Krankenhaustagegeldes ab, ist jedoch auf 100 Tage begrenzt. Der Anspruch entsteht mit der Entlassung aus dem Krankenhaus.
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| --- | 28.04.2008 | |||