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Unfallversicherung Lexikon
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Gesetzliche Unfallversicherung (GUV)
· Prävention (Verhütung von Arbeitsunfällen
und erste Hilfe) Wenn Sie in einem Arbeits-, Ausbildungs-, oder Dienstverhältnis stehen, sind Sie über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Auch Kinder und Jugendliche bei Aus- und Fortbildung. Beachten Sie aber, dass Sie in der GUV nur bei Arbeits- und Wegeunfällen, nicht aber bei Unfällen in der Freizeit versichert sind.
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| --- | 28.04.2008 | |||