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Unfallversicherung Lexikon

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Krankenhaustagegeld bei der Unfallversicherung


Krankenhaustagegeld (KHT) wird für jeden Kalendertag gezahlt, an dem Sie sich wegen des Unfalls in medizinisch notwendiger, vollstationärer Heilbehandlung befinden. Dies jedoch längstens für zwei Jahre vom Unfalltag an gerechnet. Dabei zählen Aufnahme- und Entlassungstag als je ein Tag.

Das Krankenhaustagegeld steht Ihnen grundsätzlich nach der Entlassung aus dem Krankenhaus zu. Bei längerem Krankenhausaufenthalt haben Sie die Möglichkeit, eine Abschlagszahlung des Krankenhaustagegeldes zu beantragen.

Nicht als Krankenhäuser gelten: Sanatorien, Erholungsheime, Kuranstalten. Dazu zählen auch Bundeswehr-Sanitätsstationen. Ihre Versicherung hält für detailliertere Informationen einen speziellen Katalog bereit.

Hinweis:
Einige Versicherungen am Markt bieten eine Zahlung des Krankenhaustagegeldes von längsten drei Jahren vom Unfalltag gerechnet an.


 

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Versicherung Vergleich Sterbegeldversicherung

 
28.04.2008