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Unfallversicherung Lexikon
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Krankenhaustagegeld bei der Unfallversicherung
Das Krankenhaustagegeld steht Ihnen grundsätzlich nach der Entlassung aus dem Krankenhaus zu. Bei längerem Krankenhausaufenthalt haben Sie die Möglichkeit, eine Abschlagszahlung des Krankenhaustagegeldes zu beantragen. Nicht als Krankenhäuser gelten: Sanatorien, Erholungsheime, Kuranstalten. Dazu zählen auch Bundeswehr-Sanitätsstationen. Ihre Versicherung hält für detailliertere Informationen einen speziellen Katalog bereit. Hinweis:
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| --- | 28.04.2008 | |||