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Unfallversicherung Lexikon

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Erweiterung des Unfallbegriffes


Als Unfall gilt auch, wenn Sie sich durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule ein Gelenk verrenken oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln zerren oder zerreißen.

Hinweis:
Beachten Sie, dass Bandscheiben- und Meniskusschäden, die auf Verschleiß beruhen, nicht unter den Versicherungsschutz fallen. Bandscheibe und Meniskus sind weder als Muskel noch als Sehne, Band oder Kapsel anzusehen.


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Versicherung Vergleich Sterbegeldversicherung

 
28.04.2008