Erweiterung des Unfallbegriffes
Als Unfall gilt auch, wenn Sie sich durch eine erhöhte Kraftanstrengung
an Gliedmaßen oder Wirbelsäule ein Gelenk verrenken
oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln zerren oder zerreißen.
Hinweis:
Beachten Sie, dass Bandscheiben- und Meniskusschäden, die
auf Verschleiß beruhen, nicht unter den Versicherungsschutz
fallen. Bandscheibe und Meniskus sind weder als Muskel noch als
Sehne, Band oder Kapsel anzusehen.
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Versicherung Vergleich Sterbegeldversicherung
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