Unfallbegriff
Ein Unfall liegt vor, wenn Sie durch ein plötzlich von außen
auf Ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig
eine Gesundheitsschädigung erleiden.
Diese
Definition enthält die fünf
Merkmale des Unfallbegriffes:
·
plötzlich
·
von außen
· unfreiwillig
·
Gesundheitsschädigung
· Ereignis
Fehlt auch nur eine dieser Voraussetzungen, so liegt kein Unfall
im Sinne der AUB vor.
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