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Unfallversicherung Lexikon
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Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr
Die Versicherung macht hierbei die Zusage, unabhängig von einer eventuellen Leistung während der Vertragsdauer, die eingezahlten kapitalbildenden Beiträge (also ohne Gebühr, Steuer und Ratenzahlungszuschläge) zu einem bei Vertragsabschluss vereinbarten Termin oder beim Tod der versicherten Person in voller Höhe zuzüglich Gewinnbeteiligung zu erstatten. ---------------------------------------------------------------------------
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| --- | 28.04.2008 | |||