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Ausschlüsse
Ein Ausschluss von der privaten Unfallversicherung besteht,
· wenn Sie unter Geistes- oder Bewusstseinsstörungen,
Trunkenheit, Schlaganfällen, epileptischen oder anderen Krampfanfällen
leiden, die den ganzen Körper ergreifen, es sei denn, sie
sind auf einen Unfall zurückzuführen,
·
wenn Sie eine Straftat vorsätzlich ausführen oder dies
zumindest versuchen,
·
bei Kriegs- oder Bürgerkriegsereignissen,
· bei inneren Unruhen, wenn Sie als Versicherter auf der Seite der
Unruhestifter waren,
·
wenn Sie Luftfahrzeuge als Luftfahrzeugführer (auch Luftsportgeräteführer)
mit und ohne Motor benutzen,
·
wenn Sie eine mit Luftfahrzeugen verbundene berufliche Tätigkeit
ausüben (z.B. Fotograf, der Luftaufnahmen macht),
· wenn Sie aktiv an einer Rennveranstaltung mit Motorfahrzeugen teilnehmen,
·
bei Schäden durch Kernenergie,
·
bei Gesundheitsschäden durch Strahlen, außer sie sind
durch einen Unfall verursacht,
·
bei Heilmaßnahmen oder Eingriffen, die Sie als Versicherter
selbst vornehmen oder vornehmen lassen,
· bei Infektionen, sofern diese nicht durch einen Unfall verursacht
wurden,
·
bei geringfügigen Haut- oder Schleimhautverletzungen,
·
Vergiftungen (nicht Verätzungen) durch Einnahme fester oder
flüssiger Stoffe durch den Schlund,
·
Bauch- und Unterleibsbrüche,
·
Schädigungen an Bandscheiben sowie Blutungen an inneren Organen,
sofern diese nicht auf einen Unfall zurückzuführen sind,
·
krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen.
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Versicherung Vergleich Sterbegeldversicherung
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